Nutzungsrichtlinien für REDPOINT der DSC Software AG

§ 1 Geltungsbereich

Die DSC Software AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim, Deutschland, unter HRB 108089 („DSC") erstellt und unterhält die Website REDPOINT und andere Websites, die von Zeit zu Zeit REDPOINT hinzugefügt werden (zusammen „REDPOINT"), auf denen Partner und Kunden Informationen über Produkte, Dienstleistungen und andere Themen erhalten können, die auf REDPOINT zu finden sind.

Diese Nutzungsrichtlinien gelten für den von der DSC Software AG bereitgestellten REDPOINT auf der Seite redpoint.dscsag.com.

§ 2 Einverständnis der Bedingungen

Mit der Bestätigung dieser Nutzungsrichtlinien erklären Sie sich, dass Sie befugt sind, im Namen Ihres Arbeitgebers („Unternehmen") zu handeln und ihn an die Bedingungen dieser Nutzungsrichtlinien zu binden.

§ 3 Nutzungsberechtigte Personen

  1. Nutzung im Rahmen der Zusammenarbeit und / oder einer vertraglichen Vereinbarung mit DSC Software AG
    1. Nutzungsberechtigt sind alle Personen, die einen Login zu der Seite redpoint.dscsag.com besitzen.
    2. Das Weiterleiten der Zugänge zur Nutzung - egal in welcher Form - an andere Personen ist untersagt.

§ 4 Nutzungsbedingungen

  1. Die zur Verfügung gestellten Materialien dürfen nur für die Aktivitäten im Rahmen der Zusammenarbeit / einer vertraglichen Vereinbarung mit der DSC Software AG verwendet werden.
  2. Es dürfen ausschließlich Dateien und Dokumente hoch- und heruntergeladen werden, zu deren Verbreitung Sie autorisiert sind.
  3. Es dürfen keine vertraulichen und / oder sicherheitskritischen Materialien hochgeladen werden.
  4. Ebenso wenig dürfen urheberrechtlich geschützte Materialien Dritter hochgeladen werden.
  5. Heruntergeladene Dateien, bereitgestellte Informationen und Zugänge zu REDPOINT sind stets absolut vertraulich zu behandeln.
  6. Erhaltene Logins oder Zugangsdaten dürfen niemals an andere Personen weitergegeben werden.
  7. Benachrichtigen Sie die Administrator:innen (webteam@dscsag.com) bei verdächtigen Aktivitäten oder Abweichungen von unseren Richtlinien.

§ 5 Pflichten der Benutzer:innen

  1. REDPOINT der DSC Software AG darf nur zu den in §3 und §4 genannten Zwecken genutzt werden. Die Benutzer:innen haben jegliche Art der missbräuchlichen Benutzung von REDPOINT zu unterlassen.
  2. Die Benutzer:innen sind verpflichtet, darauf zu achten, dass sie die vorhandenen Daten und Informationen verantwortungsvoll nutzen. Die Benutzer:innen sind verpflichtet, Beeinträchtigungen und Verstöße, soweit sie vorhersehbar sind, zu unterlassen und nach bestem Wissen alles zu vermeiden, was Schaden an der DSC Software AG oder bei anderen Benutzer:innen verursachen kann.
  3. Für den sicheren Betrieb kann die DSC Software AG Richtlinien für bestimmte Nutzergruppen erlassen sowie im Einzelfall Auflagen und Weisungen erteilen. Die Benutzer:innen sind insbesondere verpflichtet,
    1. ausschließlich mit Benutzerkennungen zu arbeiten, deren Nutzung ihnen gestattet wurde; die Weitergabe von Kennungen und Passwörtern ist grundsätzlich nicht gestattet;
    2. den Zugang zu REDPOINT der DSC Software AG durch ein geheim zuhaltendes Passwort oder ein gleichwertiges Verfahren zu schützen;
    3. Vorkehrungen zu treffen, damit unberechtigten Dritten der Zugang zu REDPOINT der DSC Software AG verwehrt wird; dazu gehört es insbesondere, keine einfach gestalteten, naheliegende Passwörter zu verwenden, die Passwörter regelmäßig zu ändern und sich am Ende der Benutzung ordnungsgemäß per Logout abzumelden;
    4. ihnen bekannt gewordene, möglicherweise sicherheitsrelevante Vorfälle unverzüglich den Datenschutzbeauftragten, den Administrator:innen (webteam@dscsag.com) oder der DSC Software AG zu melden.
  4. Die Benutzer:innen tragen die volle Verantwortung für alle Aktionen, die unter ihrer Benutzerkennung vorgenommen werden, und zwar auch dann, wenn diese Aktionen durch Dritte vorgenommen werden, denen sie zumindest fahrlässig den Zugang ermöglicht haben. In einem derartigen Fall ist die DSC Software AG berechtigt, nachträglich von ihnen die entstandenen Kosten zu verlangen, die ihr Fehlverhalten verursacht haben.
  5. Die Benutzer:innen sind des Weiteren verpflichtet,
    1. bei der Benutzung von Software (Quellen, Objekte), Dokumentationen und anderen Daten die gesetzlichen Regelungen (Urheberrechtsschutz, Copyright) einzuhalten;
    2. sich über die Bedingungen, unter denen Software, Dokumentationen oder Daten zur Verfügung gestellt werden, zu informieren und diese Bedingungen zu beachten;
    3. insbesondere Software, Dokumentationen und Daten, soweit nicht ausdrücklich erlaubt, weder zu kopieren noch weiterzugeben noch zu anderen als den erlaubten, insbesondere nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen.
  6. Selbstverständlich darf REDPOINT nur in rechtlich korrekter Weise genutzt werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass insbesondere folgende Verhaltensweisen nach dem Strafgesetzbuch unter Strafe gestellt sind:
    1. Ausforschen fremder Passwörter, Ausspähen und Abfangen von Daten (§202 a|b|c StGB)
    2. unbefugtes Verändern, Löschen, Unterdrücken oder Unbrauchbarmachen von Daten (§303 a StGB)
    3. Computersabotage (§303 b StGB) und Computerbetrug (§263 a StGB)
    4. die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§86 StGB) oder Gewaltdarstellung (§131 StGB)
    5. die Verbreitung gewisser Formen von Pornographie im Netz (§§184 ff. StGB), insbesondere Abruf oder Besitz von Dokumenten mit Kinderpornographie (§184 Abs. 1 Ziff. 5 StGB)
    6. Ehrdelikte wie Beleidigung oder Verleumdung (§§ 185 ff. StGB)
    7. Urheberrechtsverletzungen, z.B. durch rechtswidrige Vervielfältigung von Software bzw. Anbieten eines Films oder Musikstücks (§§ 106 ff. UrhG)
  7. Den Benutzer:innen ist es untersagt, ohne Einwilligung des zuständigen Systembetreibers Veränderungen am System vorzunehmen.
  8. Den Benutzer:innen ist es untersagt, für andere Benutzer:innen bestimmte Dateien, Dokumente, Nachrichten etc. zur Kenntnis zu nehmen und / oder zu verwerten.
  9. Die Benutzer:innen sind verpflichtet, ein Vorhaben zur Bearbeitung personenbezogener Daten vor Beginn mit dem Systembetreiber abzustimmen. Davon unberührt sind die Verpflichtungen, die sich aus Bestimmungen des Datenschutzgesetzes ergeben.
  10. Die Benutzer:innen sind verpflichtet,
    1. die vom Systembetreiber zur Verfügung gestellten ergänzenden Nutzungsbedingungen, Richtlinien und Leitfäden zur Benutzung zu beachten;
      1. Das sind u.a. - DSC Software AG Datenschutzrichtlinie
    2. im Verkehr mit Rechnern und Netzen anderer Betreiber deren Benutzungs- und Zugriffsrichtlinien einzuhalten.
  11. Die Benutzer:innen sind verpflichtet, ausscheidende Kontakte bzw. ihr Ausscheiden aus dem registrierten Unternehmen an die DSC Software AG zu melden, damit deren freigeschaltete Zugänge von der DSC Software AG gelöscht werden können.

§ 6 Haftung der Benutzer:innen

  1. Die Benutzer:innen haften für alle Nachteile, die der DSC Software AG durch missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung von REDPOINT und der Nutzungsberechtigung oder dadurch entstehen, dass die Benutzer:innen ihren Pflichten aus den Benutzungsrichtlinien nicht nachkommen.
  2. Die Benutzer:innen haften auch für Schäden, die durch eine unbefugte Nutzung durch Dritte entstehen, wenn sie diese Drittnutzung, z.B. durch Weitergabe der Benutzerkennung, zu vertreten hat. Die DSC Software AG ist in diesem Fall berechtigt, eine Entschädigung für die Drittnutzung zu verlangen.
  3. Die Benutzer:innen haben die DSC Software AG, soweit sie dafür haftbar gemacht werden können, von allen Ansprüchen auf erstes Anfordern freizustellen, wenn Dritte die DSC Software AG wegen eines missbräuchlichen oder rechtswidrigen Verhaltens der Benutzer:innen auf Schadenersatz, Unterlassung oder in sonstiger Weise in Anspruch nehmen. Die DSC Software AG wird den Benutzer:innen den Streit verkünden, sofern Dritte gegen die DSC Software AG gerichtlich vorgehen.

§ 7 Rechte und Pflichten der DSC Software AG

  1. Die DSC Software AG führt über die erteilten Benutzungsberechtigungen eine Dokumentation, soweit sie diese Aufgabe nicht an die Datenschutzbeauftragten oder Master User einer Einrichtung delegiert hat. In diesen Fällen sind die Datenschutzbeauftragten oder Master User zur ordnungsgemäßen Dokumentation und Aufbewahrung der Unterlagen verpflichtet. Die DSC Software AG ist jederzeit berechtigt, Auskunft über die erteilten Nutzungsberechtigten sowie den Nutzerstatus zu verlangen und die Dokumentation einzusehen.
  2. Die DSC Software AG ist im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen berechtigt, die Inanspruchnahme der Systeme durch einzelne Benutzer:innen zu dokumentieren und auszuwerten, jedoch nur soweit dieses erforderlich ist:
    1. zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Systembetriebs,
    2. zur Ressourcenplanung und Systemadministration,
    3. zum Schutz der personenbezogenen Daten anderer Benutzer:innen,
    4. zu Abrechnungszwecken,
    5. für das Erkennen und Beseitigen von Störungen sowie
    6. zur Aufklärung und Unterbindung rechtswidriger oder missbräuchlicher Nutzung.
  3. Die DSC Software AG trägt in angemessener Weise, insbesondere in Form regelmäßiger Stichproben, zum Verhindern bzw. Aufdecken von Missbrauch bei. Hierfür ist sie insbesondere dazu berechtigt Passwörter und Nutzerdaten zu prüfen und notwendige Schutzmaßnahmen, z. B. Änderungen leicht zu erratender Passwörter, durchzuführen, um die IV-Infrastruktur und Benutzerdaten vor unberechtigten Zugriffen Dritter zu schützen. Bei erforderlichen Änderungen der Benutzerpasswörter, der Zugriffsberechtigungen auf Nutzerdateien und sonstigen nutzungsrelevanten Schutzmaßnahmen sind die Benutzer:innen hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  4. Für die Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Systembetriebs ist die DSC Software AG auch berechtigt, unter Beachtung des Datengeheimnisses Einsicht in Benutzerdateien zu nehmen, soweit dieses zur Beseitigung aktueller Störungen oder zur Aufklärung und Unterbindung von Missbräuchen zwingend erforderlich ist. Die Einsichtnahme in die Dateien ist nur zulässig, soweit dieses zur Behebung aktueller Störungen unerlässlich ist. Die Einsichtnahme wird in jedem Fall dokumentiert und die betroffenen Benutzer:innen nach Zweckerreichung unverzüglich informiert.
  5. Die DSC Software AG ist den Benutzer:innen zur Vertraulichkeit verpflichtet.
  6. Betriebsbedingt kann die DSC Software AG die Nutzung der IV-Infrastruktur vorübergehend einschränken oder einzelne Nutzerkennungen vorübergehend sperren. Sofern möglich sind die betroffenen Benutzer:innen im Voraus zu informieren.
  7. Sofern begründete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Benutzer:innen auf der Infrastruktur der DSC Software AG rechtswidrige Inhalte zur Nutzung bereithalten, kann die DSC Software AG den Zugang der jeweiligen Benutzer:innen bis auf weiteres sperren, bis der Sachverhalt hinreichend geklärt ist.
  8. DSC kann den Benutzer:innen nach eigenem Ermessen jederzeit die gegenwärtige oder zukünftige Nutzung von REDPOINT oder von Bereichen von REDPOINT oder von darin veröffentlichten Inhalten und Angeboten untersagen oder den Zugriff darauf verweigern, insbesondere wenn:
    1. Die Benutzer:innen sich nicht an eine Bestimmung dieser Nutzungsrichtlinien halten;
    2. Die Benutzer:innen sich gegenüber Dritten als Partner von DSC ausgeben, ohne dazu im Rahmen einer gültigen DSC-Partnervereinbarung berechtigt zu sein, wobei diese Nutzungsrichtlinien den Benutzer:innen nicht das Recht einräumen, sich als Partner von DSC auszugeben;
    3. Die Benutzer:innen ein Logo, eine Marke oder sonstige Inhalte von REDPOINT ohne ausdrückliche vorherige Autorisierung von DSC hierfür verwenden.
  9. Verweigert DSC den Benutzer:innen den (weiteren) Zugriff auf REDPOINT, erlöscht das eventuell den Benutzer:innen eingeräumte Recht zur Nutzung von Inhalten von REDPOINT mit sofortiger Wirkung. Die Benutzer:innen sind in diesem Falle verpflichtet, unverzüglich alle Kopien, Reproduktionen, Zusammenfassungen oder Auszüge von Inhalten von REDPOINT oder Informationen, die darauf basieren und sich im Besitz, in der Verwahrung oder unter der Kontrolle der Benutzer:innen oder im Besitz, in der Verwahrung oder unter der Kontrolle von Dritten befinden, an die die Benutzer:innen diese weitergeleitet haben, unwiederbringlich zu vernichten bzw. für die Vernichtung durch den Dritten Sorge zu tragen, es sei denn, die Benutzer:innen und/oder Dritte sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Kopie dieser Inhalte für einen längeren Zeitraum aufzubewahren, wobei in diesem Fall die Vernichtung am Ende dieses Zeitraums zu erfolgen hat.

§ 8 Haftung der DSC Software AG

  1. Die DSC Software AG übernimmt keinerlei Gewährleistung, Garantie und Haftung dafür, dass die Systemfunktionen den speziellen Anforderungen der Benutzer:innen entsprechen oder dass das System fehlerfrei und ohne Unterbrechung läuft. Die DSC Software AG kann nicht die Unversehrtheit (bzgl. Zerstörung, Manipulation) und Vertraulichkeit der bei ihr gespeicherten Daten gewährleisten bzw. garantieren. Gleichwohl bemüht sie sich nach Kräften um einen qualitativ hochstehenden System- und Dienstbetrieb.
  2. Die DSC Software AG haftet nicht für Schäden gleich welcher Art, die den Benutzer:innen aus der Inanspruchnahme der Nutzung von REDPOINT entstehen; ausgenommen ist vorsätzliches Verhalten und grobe Fahrlässigkeit von Mitarbeiter:innen der DSC Software AG oder Personen, derer sie sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben bedient.

§ 9 Sonstige Regelungen

  1. Sollten Teile dieser Benutzungsrichtlinien unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Teile nicht.
  2. Gerichtsstand für alle aus dem Benutzungsverhältnis oder im Zusammenhang daraus erwachsenden rechtlichen Ansprüche und Streitigkeiten ist Karlsruhe.